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Um den anglerischen Nachwuchs kümmern sich als Beauftragte des Vorstands zwei in der Jugendbetreuung erfahrene Vereinsmitglieder; es gibt theoretische und praktische Schulungen. In den Vereinsgewässern dürfen Jugendliche, die Mitglied der Jugendgruppe sowie im Besitz der erforderlichen Erlaubnisscheine sind, unter Aufsicht eines erwachsenen Anglers fischen; wenn sie die Fischerprüfung bestanden haben (ab 14 Jahre), ist auch unbeaufsichtigtes Fischen erlaubt.
Interessenten, die Mitglied der Jugendgruppe werden möchten, wenden sich bitte an die Jugendbeauftragten. Dabei ist zu beachten, dass auch Gastangler für die von Ihnen beaufsichtigten Kinder einen Jugend-Jahres-Gastschein (40 Euro) erhalten können, sofern die gesetzlichen Vorraussetzungen gewährleistet sind.
Jugendgruppe:
Die Jugendgruppe verwaltet sich selbst. An den Verein sind lediglich geringe Verbands- und Versicherungsgebühren zu entrichten; insgesamt beträgt der Jahresbeitrag (inklusive Fischereierlaubnisschein) in der Jugendgruppe 25 Euro. Dieser Betrag dient unter anderem auch der Finanzierung von Veranstaltungen und Ausflügen.